Sektorale Heilpraktik Bereich Physiotherapie
Herkömmlich muss der Patienten erst zu seinem Arzt gehen, um dann ein Rezept für die Behandlung in der Physiotherapie zu erhalten. Durch die Zusatzqualifikation des sektoralen Heilpraktikers (Heilpraktiker für die Physiotherapie) wird die Diagnose vom Physiotherapeuten vorgenommen. Diese spezialisierte Heilpraktiker-Zulassung baut auf die Kenntnisse auf, die in der Ausbildung zum Physiotherapeuten erworben werden. Diese wurden um einige Wissensfelder ergänzt, insb. um erst- und differenzialdiagnostische sowie berufsrechtliche Kenntnisse. Natürlich muss dabei weiterhin klar unterschieden werden können, welche Beschwerden wir selbst behandeln können und in welchen Fällen eine medizinische Diagnose gestellt und ein Arzt hinzugezogen werden muss. Bei unklarer Befundlage, wird der Patient natürlich trotzdem zu einem Facharzt weitergeleitet, um das Krankheitsbild weiter abzuklären. Die Diagnose, die Ausstellung eines Rezepts und die anschließende Therapie kann somit unter einem Dach stattfinden. Damit spart sich der Patient den Weg zum Arzt und kann somit direkt bei akuten Beschwerden in die physiotherapeutische Praxis. Wir bieten in unserer Praxis die Leistungen eines sektoralen Heilpraktikers für die Physiotherapie an.
Welche Vorteile ergeben sich für unsere Patienten?
- Möglichkeit der Behandlung ohne ärztliche Verordnung
- Ausführliche Befunderhebung und Diagnose sowie Therapie aus einer Hand
- Keine lange Wartezeit auf einen Arzttermin
- Keine vorgeschriebene Therapieform, Behandlungszeit und Anzahl der zu leistenden Behandlungen. Dadurch ist eine effektivere und individuelle Behandlung möglich.
Wer übernimmt die Behandlungskosten?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel, ohne eine Verordnung vom Arzt, leider nicht.
Jedoch für alle Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung gibt es die Möglichkeit der Erstattung, sofern in Ihrem Versicherungsvertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind. Die Rechnungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt.
Für nicht privat versicherte!
Oft bieten die Krankenkassen Ihren Mitgliedern an, für einen geringen Monatsbeitrag eine Zusatzversicherung abzuschließen. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Behandlungen im Bereich der Heilpraktik mit abdecken. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach!
HABEN SIE FRAGEN?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter!